Die Alterssicherungskommission hat auch armutspolitischen Empfehlungen vorgelegt. Leider sind sie in der bisherigen Debatte kaum beachtet worden. Die Kommission thematisiert das Problem der hohen Nichtinanspruchnahme bei der Grundsicherung im Alter und damit die hohe Zahl von Menschen, die keinen Zugang zum verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum finden (verdeckte Armut). Verdeckte Armut ließe sich abwenden, wenn das Sozialleistungsrecht einfacher und übersichtlicher gestaltet wird und die persönliche Beratung vor Ort und die digitalen Zugangswege ausgebaut werden.
Die Kommission schlägt zudem vor, die Anrechnungsregeln in der Grundsicherung im Alter so zu gestalten, dass Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, im Alter verlässlich mehr verfügbares Einkommen haben als Personen, die keine oder geringe Beiträge geleistet haben. Das würde Personen unterstützen, die nicht die Voraussetzungen für den Grundrentenzuschlag erfüllen. Zu denken ist beispielsweise an Personen mit hybriden Erwerbsverläufen, teilweise abhängig beschäftigt, teilweise als nicht versicherte Soloselbständige. Im geltenden Recht sind ihre Rentenbeiträge für ihre materielle Situation im Alter ohne jede Wirkung, da sie in voller Höhe auf den Hilfeanspruch angerechnet werden. Daher verpufft auch für viele Frauen, die ihre geringen Renten mit Grundsicherung aufstocken, die dritte Stufe der Mütterrente. Die Kommission schlägt eine Freibetragsregelung in der Grundsicherung bei der Anrechnung des Renteneinkommens von 20 oder 30 Prozent (bis zu einer Obergrenze) vor. Dafür sprechen Fairnessgründe. Der Freibetrag sichert für alle Personen im Rentenalter, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, einen Abstand zum Grundsicherungsniveau.
Die Freibetragsregelung ist im Vergleich zu vielen anderen Sozialreformen eine eher günstige Maßnahme. Bezüglich der Kosten einer Überwindung verdeckter Armut halte ich einen niedrigen einstelligen Milliardenbetrag für realistisch (falls die verdeckte Armut vollständig überwunden würde). Diese Mehrkosten wären nicht Folge einer Ausweitung von Rechtsansprüchen, sondern der Durchsetzung geltenden Rechts. Die eingesetzten Mittel kommen unmittelbar in den Haushalten alter Menschen mit den niedrigsten Einkommen an. Ich kenne keine verteilungspolitische Maßnahme, die zielgenauer wäre.
Hierzu zwei Beiträge:
Armutsbekämpfung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe: ifo Schnelldienst 9/2026 (open source)
Verdeckte Armut bekämpfen: Frankfurter Allgemeine Zeitung (Ordnung der Wirtschaft), 11.08.2026 (Bezahlschranke)
